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Pensionskasse der Stadt Olten
Dornacherstrasse 1
4600 Olten, CH
+41 43 817 73 21
pkstadtolten@libera.ch
Brücke bei AKW

Tod

Stadtpark 2

Nach dem Tod einer versicherten Person, einer Alters- oder Invalidenrentnerin oder eines Alters- oder Invalidenrentners hat die überlebende Ehegattin oder der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Ehegattenrente, wenn sie oder er:

  • ​​​​​​​r den Unterhalt von einem oder mehreren Kindern aufkommen muss oder
  • das 40. Altersjahr zurückgelegt und die Ehe wenigstens 5 Jahre gedauert hat

Erfüllt die hinterlassene Person keine der Voraussetzungen, besteht Anspruch auf eine Kapitalleistung in der Höhe des vorhandenen Sparguthabens, maximal aber drei Ehegattenjahresrenten.