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Pensionskasse der Stadt Olten
Dornacherstrasse 1
4600 Olten, CH
+41 43 817 73 21
pkstadtolten@libera.ch
Tanner Nebel neu

Wohneigentumsförderung

Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Für die Finanzierung von selbstgenutzem Wohneigentum mit Ihrem Pensionskassenguthaben haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können Ihr Vorsorgeguthaben vorbeziehen oder verpfänden lassen.

Vorbezug
Eine aktiv versicherte Person kann alle 5 Jahre, längstens aber bis zum vollendeten 62. Altersjahr einen Betrag von Mindestens 20'000 Franken zur Finanzierung von eigenem Wohnbedarf geltend machen. Ihr Guthaben lässt sich für den Erwerb von Wohneigentum oder die Ablösung von Hypotheken einsetzen. Sie können damit wertvermehrende oder werterhaltende Investitionen tätigen oder Anteile einer Wohnbaugenossenschaft kaufen.

Verpfändung
Sie verpfänden Ihr aktuelles Vorsorgeguthaben oder einen bestimmten Betrag Ihres aktuellen Vorsorgeguthabens an Ihre finanzierende Bank. Dazu setzen Sie mit der Bank einen Pfandvertrag auf. Die Verpfändung wird dann bei der Pensionskasse der Stadt Olten registriert.

Gebühren
Die Pensionskasse der Stadt Olten verlangt für die Behandlung des Gesuches keine Gebühr.