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Eintritt
Sie werden in die Pensionskasse der Stadt aufgenommen, wenn:
- Ihr neuer Arbeitgeber bei der Pensionskasse Stadt Olten angeschlossen ist
- Ihr Anstellungsverhältnis länger als drei Monate dauert
- Sie das 17. Altersjahr vollendet haben
- Sie das reglementarische Rücktrittsalter noch nicht erreicht haben
- Sie mehr als den reglementarischen Mindestlohn von CHF 21’510 (Stand 2022) verdienen
Sie erhalten von der Pensionskasse der Stadt Olten eine Aufnahmebestätigung sowie einen Versicherungsausweis, sobald Ihr neuer Arbeitgeber Sie angemeldet hat. Waren Sie bisher bereits in einer Vorsorgeeinrichtung versichert und haben bereits Sparbeiträge einbezahlt, dann erhalten Sie eine Austrittsleistung. Diese Austrittsleistung sowie andere allfällig vorhandene Guthaben bei Freizügigkeitseinrichtungen der zweiten Säule sind an die Pensionskasse der Stadt Olten zu überweisen. Diese werden dann für den Einkauf in die reglementarischen Leistungen verwendet.