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Pensionskasse der Stadt Olten
Dornacherstrasse 1
4600 Olten, CH
+41 43 817 73 21
pkstadtolten@libera.ch
Brücke bei AKW

Pensionierung/Teilpensionierung

Die ordentliche Pensionierung tritt für Frauen und Männer mit vollendetem 65. Altersjahrs ein. Eine vorzeitige Pensionierung oder vorzeitige Teilpensionierung mit einer gekürzten Altersrente ist bereits ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich. Die Pensionierung kann bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden.

Auf dem Vorsorgeausweis finden Sie die Angaben über Ihre ordentliche Pensionierung sowie über Ihre voraussichtlichen jährlichen Rentenleistungen.

Bei teilweiser Erwerbsaufgabe ab dem vollendeten 58. Altersjahr kann die versicherte Person eine entsprechende Teilpensionierung verlangen, sofern sich der massgebende Jahreslohn um mindestens 30% des auf ein Vollpensum umgerechneten Jahreslohns reduziert. Es sind maximal 3 Pensionierungsschritte möglich, wobei der dritte Schritt zur vollständigen Pensionierung führt.

Bei vorzeitiger Pensionierung kann einen AHV-Überbrückungsrente beantragt werden. Diese wird jedoch durch eine dauernde Rentenkürzung finanziert.

50% des angesparten Kapitals kann im Zeitpunkt der Pensionierung als Kapital bezogen werden. Der Kapitalbezug führt zu einer entsprechenden Rentenkürzung.